Was ist ein Betriebsübergang nach §613a BGB?
Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen und der Käufer den Geschäftsbetrieb im Wesentlichen fortsetzt, greift §613a BGB automatisch: Die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter gehen auf den Käufer über – ohne dass einzelne neue Verträge unterschrieben werden müssen. Das ist Schutz für Arbeitnehmer (sie behalten ihre Jobs), aber auch eine große Verantwortung für Sie als Verkäufer.
Drei zentrale Konsequenzen: (1) Sie müssen Mitarbeiter informieren, bevor die Übergabe vollzogen wird. (2) Mitarbeiter haben das Recht, der Übernahme zu widersprechen – dann endet ihr Vertrag mit Ihnen, ohne Kündigungsfrist. (3) Der Käufer muss die gleichen oder besseren Arbeitsbedingungen einhalten – zumindest im ersten Jahr. Unterschreitung ist sittenwidrig.
Die Informationspflicht: Wer, wann, wie
Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter rechtzeitig, schriftlich und vollständig über die Betriebsübernahme zu informieren. Das Schreiben muss enthalten: (1) Zeitpunkt des Übergangs, (2) Gründe des Übergangs, (3) Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen, (4) Maßnahmen, die der neue Arbeitgeber treffen wird, (5) Kontakt des neuen Arbeitgebers.
Timing: Spätestens 30 Tage vor Übergang. Besser früher – idealerweise 6–12 Wochen, damit Mitarbeiter Zeit haben, Fragen zu stellen und Risiken zu verstehen. Ein verspätete Mitteilung macht den Übergang nicht ungültig, führt aber zu Schadensersatzansprüchen (bis zu drei Monatsgehälter pro Mitarbeiter – das addiert sich schnell).
Das Widerspruchsrecht der Mitarbeiter
Mitarbeiter können der Übernahme widersprechen – das ist ihr Recht. Wenn sie das tun, endet der Arbeitsvertrag mit dem alten Arbeitgeber (also Ihnen) zum Zeitpunkt des Übergangs, ohne dass Sie Kündigungsfrist einhalten müssen. Das ist formal. Praktisch bedeutet es: Wenn eine wichtige Person widerspricht, verliert sie ihren Job bei dir und hat keinen neuen Job beim Käufer.
Hoch-Risiko-Szenario: Der Käufer teilt Ihnen mit, dass er einzelne Mitarbeiter nicht übernehmen wird (z. B. weil sie zu teuer sind). Sie müssen die Mitarbeiter das wissen lassen, damit Sie die reale Chance haben zu widersprechen. Vergessenes Widerspruchsrecht führt zu Prozessen.
Best Practice: Transparent mit Mitarbeitern kommunizieren, wer vom Käufer übernommen wird, wer vielleicht nicht. Offerte dem Käufer, ein Sozialplan zu zahlen für Mitarbeiter, die nicht übernommen werden (z. B. Abfindung) – das mindert Risiken und macht Sie als Arbeitgeber menschlich.
Keine Verschlechterung der Bedingungen im ersten Jahr
Nach Übergang darf der neue Arbeitgeber Löhne, Arbeitszeiten, Zusatzleistungen nicht verschlechtern – mindestens nicht im ersten Jahr. Danach kann er Anpassungen verhandeln (aber nicht diskriminierend). Das ist ein weiterer Schutz für Mitarbeiter.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass der Käufer die Bedingungen nicht optimieren kann. Aber Mitarbeiter müssen das akzeptieren können oder können kündigen. Zum Beispiel: Wenn Sie 30 Tage Urlaub zahlen und der Käufer will 25 Tage, sind die ersten 30 Tage verpflichtend im Jahr 1 – ab Jahr 2 kann der Käufer zu 25 Tagen wechseln (mit angemessener Übergangsfrist).
Kollektivverträge und Betriebsrat
Wenn Sie in einem Kollektivvertrag (z. B. IG Metall) organisiert sind, gelten diese Verträge auch nach Übergang weiter. Der Käufer kann nicht einseitig aussteigen. Das ist Schutz – aber auch ein großer Faktor für Käufer, die Kosten senken möchten. Mit VALENTYR analysieren wir, wie Kollektivverträge den Käufer-Appeal beeinflussen.
Betriebsrat: Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat? Der Übergang unterliegt Zustimmungserfordernissen (§ 112 BetrVG). Käufer müssen den Betriebsrat informieren und mit ihm reden. Das verlängert zwar den Prozess, ist aber auch ein Vertrauensfaktor – professionelle Käufer haben Erfahrung mit Betriebsräten.
Praktische Umsetzung und VALENTYR-Compliance
Konkret sollten Sie: (1) Mit M&A-Anwalt ein Mitarbeiter-Informationsschreiben vorbereiten. (2) Mit Käufer klären, wer übernommen wird, unter welchen Bedingungen. (3) Mitarbeiter schriftlich informieren (mind. 30 Tage vorher). (4) Einen Sozialplan für nicht-übernehmende Mitarbeiter verhandeln. (5) Betriebsrat oder Personalrat informieren. (6) Dokumentiere alle Schritte – Zustellungsbestätigungen, Widersprecher-Listen, Käufer-Zusicherungen. Das schützt Sie, falls später Klagen entstehen.
Mit VALENTYR VOS Assessment stellen wir sicher, dass Ihre Arbeitnehmer-Dokumentation exemplarisch ist. Das bedeutet: Klare Verträge, transparente Strukturen, keine versteckten Risiken. Das macht nicht nur Käufer zufrieden – es mindert auch Ihre persönliche Haftungsrisiken post-closing. Investieren Sie in Compliance, es zahlt sich aus.

