Die große steuerliche Entscheidung: Wie übergebe ich mein Unternehmen?
Das ist eine strategische Frage, die jeder Gründer mit Kindern oder Familie stellt: Soll ich das Unternehmen verschenken, vererben oder verkaufen? Und welche steuerlichen Konsequenzen hat das?
Die Antwort ist komplex und hängt ab von: Betriebsvermögen-Definition, Betriebsvermögen-Privilegierung, Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer, persönliche Freibeträge, Einkommen des Nachfolgers.
Mit der richtigen steuerlichen Gestaltung kann man 100.000-500.000 EUR Steuern sparen. Mit der falschen Gestaltung kann man Millionen verlieren.
Option 1: Die Schenkung (zu Lebzeiten)
Vorteil: Du siehst noch, wie dein Unternehmen läuft. Du kannst Probleme sehen und reagieren. Psychologisch kann das befriedigend sein.
Steuern: Schenkungssteuer ist gleich wie Erbschaftssteuer – aber die Freibeträge sind gleich (400.000 EUR für Kinder). Das heißt: Dein Kind kann 400.000 EUR steuerfrei bekommen, dann wird es teuer.
Taktik: Du kannst mehrfach schenken. Im Jahr 1 schenkst du für 400.000 EUR. Im Jahr 2 wieder. Nach 10 Jahren hast du 4 Millionen EUR steuerfrei übergeben (durch wiederholte Nutzung der Freibeträge).
Aber: Wenn dein Unternehmen schnell wächst, kann die Schenkung zu niedrig sein. Der Nachfolger bekommt ein Unternehmen wert 2M, obwohl nur 400k steuerfrei waren – ein Problem.
Option 2: Die Erbschaft (nach dem Tod)
Vorteil: Keine Planungs-Komplexität während deiner Lebenszeit. Es passiert automatisch.
Steuern: Erbschaftssteuer ist ähnlich wie Schenkungssteuer. Freibeträge sind 400.000 EUR für Kinder.
Problem: Wenn dein Unternehmen wert 3 Millionen EUR ist und du Freibetrag 400k hast, sind 2.6M steuerpflichtig. Mit Steuersatz 19% (für Kinder) sind das 494.000 EUR Erbschaftssteuer. Das ist massive Steuerlast.
Die Lösung: §13a/13b ErbStG – die Betriebsvermögen-Privilegierung.
Die Rettung: §13a und §13b ErbStG (Betriebsvermögen-Privilegierung)
Das ist eine deutsche Spezialität und sehr wertvoll: Wenn dein Unternehmen "Betriebsvermögen" ist (nicht Vermögen, sondern aktives Geschäft), dann gibt es Steuervergünstigungen.
Mit §13a: 85% des Wertes ist steuerfrei, wenn das Unternehmen richtig strukturiert ist.
Mit §13b: Du kannst eine "Auffangtatbestands-Exemption" nutzen – unter bestimmten Bedingungen ist das ganze Unternehmen steuerfrei.
Das bedeutet: Ein 3-Millionen-EUR-Unternehmen kann unter §13a/§13b völlig steuerfrei auf die Kinder übergehen.
Aber: Die Bedingungen sind streng. Das Unternehmen muss tatsächlich "operativ" sein (nicht nur Immobilien halten). Es muss für 5-7 Jahre weitergeführt werden. Es müssen Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Option 3: Der Verkauf an die Familie (mit Seller Financing)
Das ist eine moderne Struktur: Du verkaufst dem Kind das Unternehmen zu marktgerechtem Preis – aber das Kind zahlt dich über 5-10 Jahre ab.
Vorteil: Der Nachfolger hat Anreiz, das Unternehmen zu optimieren (weil er Schulden bei dir hat). Du bekommst regelmäßige Einnahmen (wie eine Rente).
Steuern: Der Kaufpreis ist Schuld des Kindes. Du bekommst Gewinn (die Differenz zwischen Kaufpreis und stillem Eigenkapital). Diese Gewinne müssen aber besteuert werden.
Aber mit guter Struktur und Bewertung kann man auch hier §13a/§13b nutzen.
Wie VALENTYR VOS Assessment hilft
Das erste Problem: Viele Unternehmen sind nicht klar als "Betriebsvermögen" strukturiert. Der Gründer hat Privateigentum mit Betriebsvermögen vermischt. Das macht §13a/§13b unmöglich.
Mit VALENTYR VOS Assessment wird das automatisch analysiert: "Ist dieses Unternehmen klar als Betriebsvermögen strukturiert? Oder gibt es Privatvermögen vermischt?" Mit diesem Wissen kannst du VOR der Erbschaft Lösungen finden.
Das zweite Problem: Die Bewertung muss stimmen. Wenn die Erbschaftssteuer-Prüfung denkt, dein Unternehmen ist wert 5M, aber dein Steuerberater hat 2M angesetzt, gibt es Ärger.
Mit VOS habt ihr eine objektive Bewertung. Erbschaftssteuer-Behörden können sie nicht anfechten.
Die optimale Strategie: Kombination
Die beste Lösung ist oft eine Kombination: Schenkung (während Lebenszeit) von 400k unter Nutzung von Freibeträgen. Plus §13a/13b-Planung für das restliche Betriebsvermögen. Plus Vendor Financing für "faire" Kompensation.
Mit VALENTYR und professionellem Steuerberater kannst du eine Struktur entwerfen, die:
1. §13a/13b nutzt (Betriebsvermögen-Privilegierung)
2. Freibeträge maximal nutzt (400k Schenkungen)
3. Die Nachfolge sichert (Kind bekommt klare Verantwortung)
4. Steuern minimiert (oft 50-80% Steuer-Einsparung möglich)
Das ist nicht einfach – aber mit der richtigen Vorbereitung ist es sehr wertvoll.

