Das Wettbewerbsverbot: Schuts des Käufers, Risiko des Verkäufers
Nach dem Verkauf kommt oft die Frage: Darf der alte Gründer jetzt einen neuen Betrieb gründen und dem gekauften Betrieb Kunden abziehen?
Der Käufer will das verhindern – deshalb fordert er ein Wettbewerbsverbot. Das ist fair: Der Käufer zahlt für die Kunden und Beziehungen. Er will nicht, dass der alte Gründer kommt und sie alle abzieht.
Aber ein Wettbewerbsverbot limitiert auch die Freiheit des Gründers. Deshalb ist das Verhandeln dieser Klauseln wichtig.
Die Legale Grenze: §74 HGB
Im deutschen Recht ist ein Wettbewerbsverbot für Gesellschafter/Geschäftsführer nach Ausscheiden nicht automatisch gültig. Es muss im Gesellschaftervertrag oder bei Handwerkern im Gesellschaftervertrag festgehalten sein.
Wichtig: Das Wettbewerbsverbot darf nicht breiter als nötig sein. Es muss zeitlich, räumlich und sachlich begrenzt sein.
Beispiel gültig: "Der Verkäufer verpflichtet sich, für 3 Jahre in einem Umkreis von 50km nicht im Kernsegment tätig zu werden."
Beispiel zu breit: "Der Verkäufer darf sich überall und immer in jeder Branche nicht betätigen." – Das würde von Gerichten wahrscheinlich nicht durchgesetzt.
Die klassischen Parameter: Dauer, Scope, Gebiet
Dauer: 2-5 Jahre sind üblich. 1-2 Jahre ist zu kurz (bietet dem Käufer wenig Schutz). 5+ Jahre ist oft zu lang (limitiert den Gründer zu sehr).
Scope: Darf der Gründer in einem anderen Marktsegment tätig sein? Beispiel: Du hast eine Elektroinstallation verkauft. Darf du jetzt eine Elektrogroßhandelsfirma gründen? Das ist technisch "Elektro" – aber ein anderes Geschäftsmodell.
Gebiet: Lokal (Umkreis 50km), regional (Bundesland) oder national? Das hängt ab, wie regional das Geschäft ist. Ein lokaler Handwerksbetrieb: 50km macht Sinn. Ein überregionales B2B-Unternehmen: 500km oder national.
Kompensation für das Wettbewerbsverbot
Ein Wettbewerbsverbot ist eine Einschränkung der Freiheit. Deshalb ist eine Kompensation fair.
Das kann sein: Ein höherer Kaufpreis (weil das Wettbewerbsverbot wertvoll für den Käufer ist). Oder eine separate Zahlung für das Wettbewerbsverbot (z.B. 100.000 EUR für 3 Jahre Verbot).
Faustregel: Für jedes Jahr Wettbewerbsverbot solltest du 3-5% des Kaufpreises verlangen.
Verhandlungs-Taktiken
Taktik 1: Reduziere die Dauer. Statt 5 Jahren: 3 Jahre. Das ist immer noch Schutz für den Käufer, aber weniger Einschränkung für dich.
Taktik 2: Beendige das Verbot bei ausreichendem Abstand. "Nach 2 Jahren kann der Gründer in einem 200km Radius tätig werden." Das gibt Käufer-Schutz UND Flexibilität.
Taktik 3: Carve-Outs. Bestimmte Geschäftsbereiche sind von Verbot ausgenommen. "Der Gründer darf Neukundenakquisition nicht machen – aber Bestandskunden betreuen ist ok." Das macht Sinn, wenn der Gründer mit bestimmten Kunden gute Beziehungen hat.
Taktik 4: Internationale Expansion. "In Deutschland ist das Wettbewerbsverbot gültig – aber nicht in Österreich oder der Schweiz." Das erlaubt Wachstum ohne Verstoß.
Strafen bei Verstoß: Nicht unterschätzen
Wenn du das Wettbewerbsverbot brichst, kann der Käufer dich verklagen. Die Strafen können erheblich sein: Schadensersatz bis zum 3x EBITDA, Unterlassungsklage, Kosten.
Das ist nicht zu unterschätzen. Verhandele das Wettbewerbsverbot sorgfältig, aber respektiere es dann auch. Es ist nicht einfach ein Papier – es ist rechtlich bindend.
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